Allgemeine Geschäftsbedingungen der M-One Event & Catering GmbH für die Nutzung der M TWO Membercard
Für die Ausgabe und Nutzung von Chipkarten zur Bezahlung im M TWO (im Folgenden „Membercard‘‘ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „ AGB ‘‘genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Ausgabe, Lieferung und Nutzung der Membercard.
1. Erwerb
Vertragspartner des Kunden für die Ausgabe und Nutzung der Membercard ist die M-One Event & Catering GmbH (im Folgenden „ M TWO ‘‘ genannt), Johannes-Rau-Allee 13, 45889 Gelsenkirchen. Die Membercard ist im M TWO am Veranstaltungstag erhältlich. Die Membercard verbleibt im Eigentum des M TWO. Der Kunde erhält lediglich ein Recht, über das Guthaben auf der Membercard zu verfügen.
2. Aufladung und Benutzung
Mit der Membercard können im M TWO bei Veranstaltungen Speisen, Getränke und Waren bargeldlos bezahlt werden. Das Aufladen neuer Beträge kann im M TWO erfolgen. Die Membercard ist mit einem Mindestbetrag von 5 Euro aufzuladen. Es besteht die Möglichkeit, die Membercard —in Schritten von jeweils 5 EUR —aufzuladen.
3. Reklamationen
Rückfragen oder Beanstandungen können schriftlich an die M-One Event & Catering GmbH, Johannes-Rau-Allee 13, 45889 Gelsenkirchen, telefonisch an 0209-361119549(0,20 €/Anruf aus dem Festnetz; max. 0,60 €/Anruf aus dem Mobilfunknetz) oder per E-Mail an info@m-one.club gerichtet werden.
4. Auszahlung
Der Kunde ist berechtigt, die Membercard an das M TWO zurückzugeben: Die Rückgabe der Membercard kannper Post an die Adresse M-One Event & Catering GmbH, Johannes-Rau-Allee 13, 45889 Gelsenkirchen erfolgen. Die Auszahlung eines etwaig auf der Membercard noch aufgeladenen Guthabens erfolgt per Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Bankkonto. Die Bankdaten müssen dem M TWO dementsprechend per Post oder per Mail in Verbindung mit der Kartennummer zur Verfügung gestellt werden. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt spätestens 30 Tage nach dem Auszahlungsverlangen des Kunden.
5. Missbrauch
Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Membercard unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt in jedem Falle eine Strafanzeige. Das M TWO behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
6. Haftung
Die Haftung des M TWO, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie werden durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung des M TWO für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des M TWO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des M TWO für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrautund vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des M TWO ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden in dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des M TWO.
7. Erfüllungsort und Schlussklausel
Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Gelsenkirchen. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.